Ein kurzer Ausblick ins 2025.....

Wie jedes Jahr sind im Kalenderjahr 2024 sowie per 1. Januar 2025 zahlreiche neue Gesetzesbestimmungen in Kraft getreten. Falls Sie Unterstützung benötigen, bin ich gerne für Sie da. Eine kleine Auswahl der Änderungen finden Sie unten aufgeführt.

Löhne und Sozialversicherungen

 
  • Per 1. Januar 2025 liegen die Sozialversicherungsabzüge, nämlich für den Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil unverändert bei je 5.30 %.

  • Ab 2025 werden die Beiträge der AHV/IV/EO an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, was alle Erwerbstätigen, Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätigen betrifft, die in die AHV, IV oder EO einzahlen. Der AHV-Mindestbeitrag in der freiwilligen Versicherung steigt um rund 3,1 %.

  • Der Steuerabzug in der gebundenen Selbstvorsorge der Säule 3a (kleine Säule) beträgt mit Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung im Kalenderjahr 2025 wiederum CHF 7'258.00.
  •  Die Initiative für eine 13. AHV-Rente wurde durch das Volk am 3. Màrz 2024 angenommen. Das Kernelement dieser Initiative ist die Ausrichtung einer 13. AHV-Rente an die Rentnerinnen und Rentner. Was mittelfristig zu Mehrkosten von jährlich 5 Milliarden Schweizer Franken führen wird. Dieser Mehraufwand soll mittels einer Mehrwertsteuer-Erhöhung um 0.7 Prozentpunkte finanziert werden. Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich im Dezember ausbezahlt werden.
 

Steuerrecht / Mehrwertsteuer

Der Termin für die Abgabe der privaten Steuererklärung 2024 rückt näher. Damit Sie für diese "Herausforderung" gut gewappnet sind, verwenden Sie einfach die "Checkliste Steuererklärung".

Diese übersichtliche Aufstellung unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer persönlichen Steuererklärung. Sollten Sie jedoch keine grosse Hingabe am Ausfüllen der zahlreichen Formulare verspüren, senden Sie mir Ihre Steuerunterlagen zur Bearbeitung oder zur Überprüfung zu.

 
  • In der Abstimmung vom 25. September 2022 wurden sowohl die Änderung des AHV-Gesetzes als auch der Bundesbeschluss über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer angenommen. Der Normalsatz wird von 7.7 % auf 8.1 % angehoben. der Sondersatz liegt neu bei 3.8 % und der reduzierte Satz steigt um 0.1 % auf 2.6 %. Die definitive Inkraftsetzung dieser Satzerhöhungen erfolgte per 1. Januar 2024.
 

Gesellschaftsrecht und Zivilrecht

 
  • Am 1. Januar 2023 traten zahlreiche Änderungen im Aktienrecht in Kraft. Die Hauptziele der Aktienrevision sind unter anderem der Ausbau zeitgemässer Corporate Governance Regelungen sowie eine einfachere und flexiblere Ausgestaltung der Gründungs- und Kapitalanpassungsbestimmungen Ausserdem wird das Aktienrecht an das neue Rechnungslegungsrecht angepasst. Für die Anpassung der Statuten und der Reglemente an das neue Aktienrecht galt eine Übergangsfrist von zwei Jahren, d.h. bis Ende 2024. Nach der Revision nicht mehr rechtskonforme Statutenbestimmungen bleiben während dieser Übergangsfrist noch in Kraft, werden jedoch mit deren Ablauf des Gesetzes wegen ungültig.
  • Die Massnahmen gegen den missbräuchlichen Konkurs werden ab dem 1. Januar 2025 verschärft. Ziel dieser Verschärfung ist es, dass sich Schuldnerinnen und Schuldner nicht durch einen missbräuchlichen Konkurs ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen können.
  • So müssen beispielsweise öffentlichrechtliche Forderungen neu nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden, wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist.
 

 

 

 

 

 

Downloads

Checkliste Steuererklärung 2024 download