Ein kurzer Ausblick ins 2026.....

Wie jedes Jahr sind im Kalenderjahr 2025 sowie per 1. Januar 2026 zahlreiche neue Gesetzesbestimmungen in Kraft getreten. Falls Sie Unterstützung benötigen, bin ich gerne für Sie da. Eine kleine Auswahl der Änderungen finden Sie unten aufgeführt.

Löhne und Sozialversicherungen

 
  • Per 1. Januar 2026 liegen die Sozialversicherungsabzüge, für den Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Anteil unverändert bei je 5.30 %.

  • Ab 2025 werden die Beiträge der AHV/IV/EO an die Lohn- und Preisentwicklung angepasst, was alle Erwerbstätigen, Selbständigerwerbenden sowie Nichterwerbstätigen betrifft, die in die AHV, IV oder EO einzahlen. Der AHV-Mindestbeitrag in der freiwilligen Versicherung steigt um rund 3,1 %.

  • Der Steuerabzug in der gebundenen Selbstvorsorge der Säule 3a (kleine Säule) beträgt mit Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung im Kalenderjahr 2026 wiederum CHF 7'258.00.
  •  Die Initiative für eine 13. AHV-Rente wurde durch das Volk am 3. Màrz 2024 angenommen. Das Kernelement dieser Initiative ist die Ausrichtung einer 13. AHV-Rente an die Rentnerinnen und Rentner. Was mittelfristig zu Mehrkosten von jährlich 5 Milliarden Schweizer Franken führen wird. Dieser Mehraufwand wird mittels einer Mehrwertsteuer-Erhöhung um finanziert werden. Die 13. AHV-Altersrente wird ab 2026 einmal jährlich im Dezember ausbezahlt werden.
 

Steuerrecht / Mehrwertsteuer

Der Termin für die Abgabe der privaten Steuererklärung 2025 rückt näher. Damit Sie für diese "Herausforderung" gut gewappnet sind, verwenden Sie einfach die "Checkliste Steuererklärung".

Diese übersichtliche Aufstellung unterstützt Sie bei der Erstellung Ihrer persönlichen Steuererklärung. Sollten Sie jedoch keine grosse Hingabe am Ausfüllen der zahlreichen Formulare verspüren, senden Sie mir Ihre Steuerunterlagen zur Bearbeitung oder zur Überprüfung zu.

 
   

Gesellschaftsrecht und Zivilrecht

 
  • Die Massnahmen gegen den missbräuchlichen Konkurs werden ab dem 1. Januar 2025 verschärft. Ziel dieser Verschärfung ist es, dass sich Schuldnerinnen und Schuldner nicht durch einen missbräuchlichen Konkurs ihrer finanziellen Verpflichtungen entledigen können.
  • So müssen beispielsweise öffentlichrechtliche Forderungen neu nach den allgemeinen Regeln auf Konkurs betrieben werden, wenn der Schuldner im Handelsregister eingetragen ist.
 

 

 

 

 

 

Downloads

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